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Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden und eine friedliche Entwicklung der Dinge zu gewährleisten, hat die Regierung der Ungarischen Volksrepublik eine allgemeine sofortige Waffenruhe angeordnet. Den Streitkräften wird der Befehl erteilt, von den Waffen nur dann Gebrauch zu machen, wenn sie angegriffen werden. Gezeichnet: Imre Nagy, Präsident des Ministerrates Quelle: Gosztony, Peter (Hg.), Der ungarische Aufstand in Augenzeugenberichten, Düsseldorf 1966, S. 260 |
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in Kooperation mit Zeitgeschichte-online
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