Monika Mattes
Migration und
Geschlecht in der Bundesrepublik Deutschland. Ein historischer Rückblick auf
die "Gastarbeiterinnen" der 1960/70er Jahre
Ein Themenschwerpunkt auf
Zeitgeschichte-online
Mediale
Migrationsdiskurse in der Bundesrepublik sind heute in starkem Maße von
kulturalistischen Bildern geprägt, welche sich häufig im Bild der Kopftuch
tragenden Muslima verdichten. Solche Migrantinnenbilder behaupten nicht selten
ein Scheitern der gesellschaftlichen Integration und betonen die kulturelle
Verschiedenheit von Eingewanderten und deutscher Mehrheitsgesellschaft.
Demgegenüber gehörten Frauen vier Jahrzehnte früher noch kaum zur medialen
Bildsprache über Migration. Die seit den späten 1950er Jahren zirkulierenden Bilder
zeigen hauptsächlich „südländische“ Männer bei der Arbeit oder im Wohnheim. Die
entsprechenden Texte unterstreichen die Botschaft, dass es sich hierbei um nützliche
Helfer aus dem Ausland handelt, welche dazu beitragen, die bundesdeutsche Wirtschaft
auf Erfolgskurs zu halten. Arbeitsmigration wird als temporäre Hilfsmaßnahme
und als männliche Angelegenheit repräsentiert.
Geradezu
sinnbildlich für diese Perspektive auf die Arbeitsmigration ist das berühmte
Foto des einmillionsten "Gastarbeiters" Armando Sa Rodrigues aus
Portugal. Ihm wurde 1964 in einer medienwirksamen Empfangszeremonie auf dem
Kölner Hauptbahnhof von der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeberverbände
ein Moped als Willkommens-geschenk überreicht. Dieses Foto ist in zweierlei
Hinsicht trügerisch: Zum einen hätte rein statistisch gesehen der einmillionste
„Gastarbeiter“ auch eine Frau sein können, gingen doch im September 1962
bereits 220.000 ausländische Frauen in der Bundesrepublik einer
versicherungspflichtigen Beschäftigung nach und stellten damit 22 Prozent
aller ausländischen ArbeitnehmerInnen. Zum anderen zeigt das Foto den
Beschenkten als randständigen bescheidenen „Gast“, dessen Arbeitseinsatz in der
Bundesrepublik nur vorübergehend ist. Das hier zum Ausdruck gebrachte
regierungsoffizielle Leitkonzept der „Gastarbeit“ erwies sich allerdings von
Anfang an als Fiktion. Erst unlängst hat die historische Migrationsforschung
festgestellt, dass Arbeitsmigration und Familienmigration schon früh
miteinander verbunden waren.
Dieser
Beitrag widmet sich der Phase der aktiven Anwerbepolitik zwischen 1955 und 1973.
Zwar war die bundesdeutsche Migrationspolitik in dieser Phase in erster Linie
Arbeitsmarktpolitik; doch wurden die Weichen für die spätere
Einwanderungsgesellschaft bereits gestellt. In einem ersten Schritt werden
kurz die Rahmenbedingungen der Arbeitsmigration in geschlechtsspezifischer
Perspektive dargestellt. Zweitens werden die Widersprüche und Konflikte
der westdeutschen Anwerbepolitik beleuchtet, die besonders dann deutlich zu
Tage treten, wenn die Angeworbenen beiderlei Geschlechts berücksichtigt werden.
Drittens verknüpfe ich die Arbeitsmigration von Frauen mit der
Entwicklung der westdeutschen Geschlechterverhältnisse der 1960er und 1970er
Jahre und zeige auf, wie die Kategorie Geschlecht die mit diesen Prozessen
verbundenen Diskurse und Politiken formte.
Rahmenbedingungen
der Arbeitsmigration in geschlechts-spezifischer Perspektive
Die aktive
Anwerbepolitik der Bundesregierung bewirkte in den 1960er Jahren die massenhafte
Zuwanderung südeuropäischer Arbeitskräfte in die Bundesrepublik. Bereits 1955
war mit Italien ein bilaterales Anwerbe-abkommen geschlossen worden. Das
anhaltende Wirtschaftswachstum bei einem gleichzeitig abnehmenden einheimischen
Arbeitskräftereservoir ließ weitere Abkommen folgen: 1960 mit Griechenland und
Spanien, 1961 mit der Türkei, 1964 mit Portugal und 1968 mit Jugoslawien.
Auf der Grundlage dieser Abkommen errichtete die Bundesanstalt für Arbeit in
den einzelnen Ländern eigene Anwerbekommissionen, die der westdeutschen
Wirtschaft die dringend gesuchten Arbeitskräfte vermittelten. Die Angeworbenen
durchliefen ein mehrstufiges Auswahlverfahren, das ihre gesundheitliche
Verfassung, aber auch ihre geschlechtsspezifische Verwendbarkeit für die
vorgesehenen Arbeitsplätze überprüfte.
Ende 1970
wurden in der Bundesrepublik annähernd zwei Millionen nichtdeutsche
Beschäftigte registriert. Davon stellten Frauen mit rund einem Drittel einen
nicht unbeträchtlichen Teil. Zwischen 1960 und 1973 versechzehnfachte sich die
Zahl ausländischer Arbeitnehmerinnen von rund 43.000 auf über 706.000. Ihr
Anteil an der Gesamtzahl ausländischer Arbeitskräfte stieg in diesem Zeitraum
von 15 auf rund 30 Prozent. Erwerbsarbeit war für die meisten Migrantinnen der
zentrale Zweck ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik. Im Jahr 1970 waren mit
rund 55 Prozent mehr als die Hälfte aller in der Bundesrepublik lebenden
ausländischen Frauen erwerbstätig, mit 29 Prozent aber nicht einmal ein
Drittel aller westdeutschen Frauen (Adams
1973; Bundesanstalt für Arbeit 1973, 70f). Die in den 1960er und 1970er Jahren wesentlich
höhere Erwerbsquote ausländischer Frauen erklärt sich nicht allein aus dem in
dieser Gruppe vorherrschenden niedrigeren Alter. Die weibliche Erwerbsmigration
wurde durch die forcierte Anwerbung ausländischer Frauen entscheidend
gefördert.
Die
bundesdeutsche Anwerbepolitik im Mittelmeerraum folgte den Vorgaben eines
hochgradig nach Geschlecht segregierten und hierarchisierten Arbeitsmarktes. Der
Arbeitsmarkt wird im Folgenden nicht nur als ein struktureller Ort definiert,
an dem Angebot und Nachfrage von Arbeitskraft zusammentreffen und idealerweise
zur Deckung gebracht werden. Er wird zugleich als ein mental-kultureller
sozialer Raum aufgefasst, in dem historische Akteure über eine gesellschaftlich
und kulturell wünschenswerte Ordnung verhandeln (Hausen, 1993, 58). Die Geschlechterdifferenz
ist dabei als ein grundlegendes und dauerhaftes Strukturierungsprinzip des
Arbeitsmarktes zu verstehen, das sich in der sozialen und diskursiven Praxis
des Gendering immer wieder neu herstellt und in Segregierung und
Hierarchisierung übersetzt (Hausen 1993, 42; Knapp, 1993).
So wie
Geschlecht in Gestalt der hierarchischen Geschlechterordnung für das
institutionelle Handeln eine nicht hinterfragte Prämisse darstellte, wirkte
zusätzlich auch Ethnizität im Sinne eines ethnischen
Nationalstaatsverständnisses hierarchisch-strukturierend auf die Arbeits-marktpolitik
ein. Einreise, Arbeitsaufnahme und Bewegungsfreiheit auf dem Arbeitsmarkt waren
für Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit über arbeitsmarkt- und
ausländerrechtliche Zulassungsbestimmungen strikt reguliert. Das
Ausländergesetz von 1965 bekräftigte wie sein gesetzlicher Vorläufer, die
Ausländerpolizeiverordnung von 1938, eine enorme staatliche Verfügungsgewalt
über ausländische Menschen und trug damit einem seit dem 19. Jahrhundert
selbstverständlich bestehenden Kontrollanspruch gegenüber Fremden Rechnung. Das
seit der Weimarer Republik arbeitsgesetzlich fixierte Inländerprimat legte den
Vorrang deutscher vor ausländischen Arbeitskräften bei der Stellenbesetzung
rechtlich fest (Dohse 1981, 181ff). Ethnizität fungierte damit als rechtliche
und kulturell-mentale Konstruktion und durchdrang als zentrale Ordnungsidee
auch das Handeln der staatlichen Arbeitsverwaltung (Bommes 1994, 367ff).
Strategien,
Widersprüche und Konflikte der Anwerbepolitik
Werden beide
Geschlechter gleichgewichtig in die Analyse der staatlichen Anwerbepolitik der
1950er bis 1970er Jahre einbezogen, müssen bisherige Darstellungen beträchtlich
differenziert, in ihren Vorannahmen hinterfragt und zum Teil revidiert werden. Denn
die Auffassung, dass die bilateralen Anwerbeabkommen den Interessen der
Bundesrepublik und der Anwerbe-länder gleichermaßen Rechnung getragen hätten,
greift zu kurz. Die Auswanderungspolitik der Mittelmeerstaaten zielte zwar im
Sinne des sozialen Konfliktexports auf die temporäre Emigration junger,
arbeitsloser unqualifizierter Männer. Dennoch war das westdeutsche Nachfrage-interesse
aufgrund des geschlechtsspezifischen Arbeitsmarkt- und Lohn-gefüges
differenzierter und schloss neben männlichen Facharbeitern auch weibliche
Arbeitskräfte für Niedriglohntätigkeiten mit ein. Bis weit in die 1970er Jahre
verdienten Frauen in der Industrie durch die so genannten Leichtlohngruppen bis
zu einem Drittel weniger als Männer. Es liegt auf der Hand, dass die Anwerbung
von Migrantinnen eng mit der Aufrechterhaltung bzw. der Expansion von
Leichtlohnarbeitsplätzen verzahnt war. In den Herkunftsgesellschaften traf die
Anwerbung von Frauen jedoch auf beträchtlichen Widerstand. Nicht nur
befürchtete man dort eine kulturell-moralische Entfremdung der Migrantinnen von
den eigenen gesellschaftlichen Normen, welche eine spätere Reintegration
erschweren würde. Auch bestand ein manifestes Interesse daran, dass Frauen im
eigenen Land für niedrig entlohnte Dienstleistungen, vor allem im
hauswirtschaftlichen Bereich, weiter zur Verfügung standen (Mattes, 2005, 40ff,
82ff, 102ff). Die Bundesanstalt für Arbeit vermittelte gern das Bild einer
hocheffizienten, reibungslos funktionierenden Anwerbe-maschinerie, die die deutsche
Wirtschaft mit Arbeitskräften versorgte. Faktisch aber war die staatliche
Anwerbung bis zur Rezession 1966/67 gar nicht in der Lage, der großen Nachfrage
insbesondere nach weiblichen Arbeitskräften nachzukommen. Immer wieder
beschwerten sich Betriebe, wenn ihre beim Arbeitsamt beantragten Arbeiterinnen
monatelang nicht eintrafen. Daher entwickelte die Bundesanstalt verschiedene Strategien,
um ihre Anwerbebilanz zu verbessern. Hierzu gehörte es, den
Herkunftsgesellschaften zu signalisieren, dass Deutschland für Schutz und
Kontrolle der ausländischen Arbeiterinnen Sorge trage. Frauen sollten generell
nur in Gruppen angeworben werden und ihr zukünftiger Arbeitsplatz sowie die vom
Arbeitgeber gestellte Unterkunft vom zuständigen deutschen Arbeitsamt vorab auf
ihre moralische Zuträglichkeit überprüft werden. Zudem schien eine intensive
Betreuung, möglichst durch die Caritas oder den Katholischen Mädchenschutz, bei
den jungen Frauen noch wichtiger als bei ihren männlichen Landsleuten. Eine weitere
Strategie der Bundesanstalt bestand darin, Ehepartner zusammen anzuwerben, die
dann im selben Betrieb oder wenigstens am selben Ort beschäftigt wurden. Es gab
sogar Versuche, ganze Verwandtschafts-gruppen für die Beschäftigung in einem
bestimmten Ort zu gewinnen. Derartige Anwerbestrategien widersprachen von
Anfang an dem Grund-gedanken der Anwerbepolitik, es gehe nur um eine zeitlich
befristete Migration einzelner Arbeitskräfte ohne Familienanhang. Die dadurch
ausgelösten Kettenmigrationsprozesse waren somit nicht nur eine
Begleiterscheinung der staatlichen Anwerbepolitik, sondern wurden von ihr auch
selbst initiiert (Mattes, 2005, 85ff.) Liegt der Fokus stärker auf dem
weiblichen Teil der „Gastarbeiter“, werden die Reibungspunkte zwischen den
Interessen und Intentionen der westdeutschen Anwerbeverwaltung einerseits und
den Plänen und Strategien der angeworbenen Menschen andererseits deutlich. Die
eigene soziale Logik der Migration lief der deutschen Planungs- und
Verwaltungslogik vielfach zuwider. Wie dies im Einzelnen geschah, verdeutlicht
insbesondere die Anwerbung von Müttern, von verheirateten Frauen und von
Schwangeren. Die Arbeitsämter und Arbeitgeber beklagten sich immer wieder darüber,
dass Arbeiterinnen ihre Kinder in den „Gastarbeiter“-Zügen mit nach Deutschland
nahmen oder beim Krankwerden eines Kindes vor Ablauf des Arbeitsvertrags
zurückreisten. Da das Angebot lediger oder kinderlos verheirateter Frauen die
große Arbeitskräftenachfrage bei weitem nicht deckte, vermittelten die
deutschen Anwerbekommissionen notgedrungen auch Mütter. Darüber, ab wie vielen
Kindern die Mutterrolle einer Frau im Heimatland den Vorrang haben sollte vor
ihrer Rolle als Lohnarbeiterin in der Bundesrepublik, finden sich in den
Quellen keine Angaben. Zwar wollte die Bundesanstalt kinderreiche Frauen von
der Anwerbung ausgeschlossen wissen. Faktisch überließ sie die Definition und
Ermessensentscheidung darüber jedoch der jeweiligen Anwerbekommission. Die
Deutsche Kommission in Athen prüfte etwa bei Müttern mit 2 bis 3 Kindern den
Einzelfall und vermittelte ab 4 Kindern gar nicht mehr. In der Türkei, wo die
durchschnittlichen Kinderzahlen höher lagen, wurden dagegen erst Bewerberinnen
ab 5 Kindern von der Vermittlung ausgeschlossen (Mattes, 2005, 133ff). Ein
weiteres Problem hatte die Arbeitsverwaltung mit der Gruppe verheirateter
Migrantinnen. Sie ließen sich häufig für einen beliebigen Arbeitsplatz
anwerben, um zu ihren bereits in der Bundesrepublik beschäftigten Ehemännern zu
gelangen. Viele dieser Frauen verließen ihren Arbeitsplatz nach kurzer Zeit und
zogen zu ihrem Ehepartner. Die Bundesanstalt reagierte darauf seit 1964, indem
sie Ehefrauen nur noch dann vermittelte, wenn es für sie einen Arbeitsplatz am
Beschäftigungsort des Ehemannes gab. Das Problem von Fluktuation und
Vertragsbruch ließ sich jedoch letztlich kaum wirksam eindämmen, konnten Migrantinnen
doch verschweigen, dass ihr Ehepartner bereits als „Gastarbeiter“ tätig war
(Mattes, 2005, 128ff). Für Konfliktstoff zwischen Unternehmern und
Arbeitsverwaltung sorgten auch Schwangere, die offiziell als „Gast-arbeiterinnen“
angeworben wurden. Dies geschah nicht selten, verzichteten die deutschen
Anwerbeärzte doch auf eine gynäkologische Untersuchung, um die Anwerbechancen
für Frauen nicht noch weiter zu verschlechtern. Viele Arbeitgeber, vor allem die
kleinerer, weniger kapitalkräftiger Betriebe, reagierten äußerst ungehalten,
wenn die Schwangerschaft der ihnen vermittelten „Gastarbeiterin“ kurz nach deren
Ankunft offenbar wurde. Sie bestanden darauf, dass das Arbeitsamt in solchen
Fällen eine so genannte Fehlvermittlung anerkennen solle. Denn wurde eine
Fehlvermittlung eingeräumt, erhielten die Betriebe entweder ihre
Vermittlungspauschale zurückerstattet oder sie bekamen eine Ersatzarbeitskraft
vermittelt. Die Bundesanstalt lehnte dies im Falle der schwangeren
Arbeiterinnen jedoch ab und argumentierte, dass die Arbeitgeber, da sie vom
Vorteil der niedrigen Frauenlöhne enorm profitierten, auch das Risiko einer
möglichen Schwangerschaft zu tragen hätten. Über den eigentlichen Kern dieser
höchst merkwürdigen Auseinandersetzung zwischen Arbeitsverwaltung und Betrieben
wurde absichtsvoll geschwiegen. Laut Anwerbeabkommen waren ausländische
ArbeitnehmerInnen den deutschen sozial- und arbeitsrechtlich nämlich prinzipiell
gleichgestellt. Schwangere Arbeitsmigrantinnen hätten also qua Arbeitsvertrag
Anspruch auf Mutterschutzleistungen durch den Arbeitgeber gehabt. Diesen
Leistungsanspruch nach dem Mutterschutzgesetz von 1952, der im Übrigen einen
großzügigeren Kündigungsschutz beinhaltete, sprach auch die Bundesanstalt nicht
offen an. Sie fürchtete den Vorwurf, „unbrauchbare“ Arbeitskräfte anzuwerben,
die obendrein die Volks-wirtschaft „belasteten“. In der Tat waren die
zeitgenössischen Debatten um „Gastarbeit“ stark vom Gedanken ökonomischer Rentabilität
bestimmt. Darüber hinaus zeigt dieser Konflikt aber auch, dass es für weite
Teile der westdeutschen Gesellschaft noch keinesfalls selbstverständlich war,
Menschen nichtdeutscher Staatsangehörigkeit gleichberechtigte sozialstaatliche
Teilhabe zuzugestehen. Das Problem mit den schwanger angeworbenen Arbeiterinnen
bestand im Übrigen fort, bis die Anwerbekommissionen 1969/70
Schwangerschaftstests einführten. Aber selbst danach konnten schwangere
Bewerberinnen immer noch zu einer List greifen und etwa ihre Schwester bitten,
an ihrer Stelle das Auswahlverfahren zu durchlaufen (Mattes, 2005, 115ff).
Offenbar
gelang es Migrantinnen häufig, das amtliche Anwerbeverfahren für sich zu nutzen
oder aber zu unterlaufen. Die starke soziale Eigendynamik der Migration wurde
gerade auch dadurch bewirkt, dass Arbeitsmigration und Familienmigration von
Anfang an untrennbar miteinander verwoben waren. Dies zeigt sich noch deutlicher,
wenn man die beiden anderen Einreisewege berücksichtigt, die neben dem
offiziellen Anwerbeverfahren weiter bestanden. Gerade Frauen nutzten die
Möglichkeit, mit einem Sichtvermerk oder mit einem Touristenvisum in die
Bundesrepublik zu gelangen. Eigentlich widersprachen diese Einreisemöglichkeiten
dem amtlichen Anspruch, den Arbeitsmarktzugang zu kontrollieren und zu steuern.
Bei schwierig anzuwerbenden Arbeitskräften wie Frauen oder Facharbeitern nahm
die Arbeitsverwaltung dies allerdings bereitwillig in Kauf - manche
Arbeitsämter förderten diese privaten Lücken sogar und riskierten damit den
Konflikt mit der Innenverwaltung (Mattes, 2005, 138ff, 149ff).
Arbeitsmigration
und Geschlechterverhältnisse in der Bundesrepublik: Bilder und Projektionen
Die Öffnung
des westdeutschen Arbeitsmarkts für ausländische Arbeitskräfte war zugleich eine
arbeitsmarktpolitische wie auch eine geschlechterpolitische Option. Der
Niedriglohnbereich des Arbeitsmarktes, in dem das Gros der Frauenarbeitsplätze
konzentriert war, war durch das Fehlen weiblicher Arbeitskräfte in seinem
Weiterbestand akut gefährdet. Vor allem in der Nahrungs- und Genussmittel-, der
Textil- und zunehmend der Metallindustrie, aber auch im Bereich
hauswirtschaftlicher Dienst-leistungen war die Situation besonders alarmierend.
Nicht nur die herkömmlichen Lohnhierarchien zwischen Frauen und Männern
schienen von Auflösung bedroht, auch die gesellschaftlich und kulturell
verankerten Norm- und Wunschvorstellungen darüber, wie Arbeiten zwischen den
Geschlechtern aufgeteilt werden sollen, standen seit Ende der 1950er Jahre
immer deutlicher zur Disposition.
Staat und
Wirtschaft verfolgten in dieser Situation die Doppelstrategie, einerseits
ausländische Frauen anzuwerben und andererseits über Teilzeitarbeit zumindest
partiell auch die westdeutsche Reserve der nichterwerbstätigen Ehefrauen und
Mütter zu mobilisieren. Die so genannte „stille Reserve“ deutscher Ehefrauen
und Mütter war bereits Mitte der 1950er Jahre ins Blickfeld der
Arbeitsverwaltung geraten. Diese Reserve für eine ganztägige Erwerbsarbeit zu
mobilisieren, galt zu diesem Zeitpunkt jedoch noch als äußerst heikles Thema – sowohl
für Regierung und Arbeitsverwaltung als auch für Wirtschaft und Gewerkschaften.
Gerade Mütter sollten – wenn überhaupt – nur aus wirtschaftlicher Notwendigkeit
erwerbstätig sein. Das familienpolitisch erwünschte wie gesetzlich verankerte
Leitbild der „Hausfrauenehe“ war von einer doppelten Absetzbewegung geprägt: zum
einen gegenüber dem nationalsozialistischen Arbeitsdienst, zum anderen
gegenüber der als Erwerbszwang gegeißelten Frauenarbeitspolitik der DDR. Dieser
gesamtgesellschaftliche Geschlechterkonsens brach Ende der 1950er Jahre auf. Im
Jahre 1959 kam es zur entscheidenden Wende auf dem Arbeitsmarkt, denn die hohe
Frauenerwerbslosigkeit war zusammen-geschmolzen. Weigerten sich Betriebe bis
dahin, verheiratete Frauen überhaupt einzustellen, entbrannte nun die
Konkurrenz um diese letzte Arbeitskraftreserve. Damit war der Weg geebnet, auf
dem sich Teilzeitarbeit zu dem Erwerbsmodell für verheiratete Frauen und
Mütter entwickeln sollte. Gleichzeitig war in verschiedenen Branchen wie in der
Textil- und Bekleidungsindustrie, der Nahrungs- und Genussmittelindustrie sowie
in der expandierenden Elektroindustrie der Ruf nach Ausländerinnen lauter
geworden. In fast allen Industriebranchen waren Akkord-, Fließband- und
Schichtarbeit an der Tagesordnung. Deutsche Arbeiterinnen mieden solche körperlich
und psychisch belastenden Arbeitsplätze soweit wie möglich oder sie kamen dafür
aufgrund ihres Alters nicht mehr in Frage. Im Dienstleistungsbereich traf der
Arbeitskräftenotstand seit längerem den Pflegesektor, die Hauswirtschaft und
saisonal das Hotel- und Gaststättengewerbe. Schuld an diesem Notstand, so die
Meinung vieler Zeitgenossen, sei das wachsende Anspruchsdenken der jungen
westdeutschen Frauengeneration, die nicht mehr zu hauswirtschaftlich-dienenden
Tätigkeiten bereit sei. Damit war gleichzeitig die Projektionsfläche für die
Wahrnehmung ausländischer Arbeiterinnen aufgespannt, die als genügsamer und
traditionsergebener galten. Entsprechend wurden spanische Saisonarbeiterinnen,
die auf Helgoland im Hotel- und Gaststättengewerbe beschäftigt waren, von der
katholischen Frauenzeitschrift Frau und Beruf als die letzten Repräsentantinnen
weiblicher Dienstbarkeit beschrieben:
"Sie
waren überdurchschnittlich arbeitswillig, und vor allem achteten sie den Gästen
gegenüber stets auf eine sympathische Zurückhaltung und ein einwandfreies
Benehmen. Man hat den Eindruck, daß für diese Frauen und Mädchen, die von ihrer
Heimat her an strenge Sitten und patriarchalisches Denken gewohnt waren, solche
Korrektheit noch eine Selbstverständlichkeit ist." (Frau und Beruf,
1963, Nr. 5/6, 26)
Die über
deutsche und nichtdeutsche Frauen in den 1960er Jahren zirkulierenden
Geschlechterbilder wiesen also eine starke Polarität auf. Auf der einen Seite
die moderne westdeutsche Ehefrau und Mutter, für die der Teilzeitjob innere
Bereicherung, aber auch eigenes Taschengeld bedeutete, beides Erwerbsmotive,
die nun erstmals gesellschaftlich legitimiert waren (Oertzen 1999). Auf der
anderen Seite die „Gastarbeiterin“, die, sofern sie überhaupt Aufmerksamkeit
fand, immer als verfügbare, quasiledige Vollzeitarbeiterin gedacht wurde, ungeachtet
ihrer tatsächlichen Familienbindungen. Deren Motiv für den Erwerbsaufenthalt in
der Bundesrepublik hatte ausschließlich die wirtschaftliche Not zu sein. Ausländerinnen
galten als moralisch-psychisch hochgefährdet. Nicht nur von konfessionellen
Stimmen kam der Hinweis, dass Südeuropäerinnen einen Schock erlitten, wenn sie
aus einer Welt der wirtschaftlichen Not und Rückständigkeit, der Großfamilie
und rigiden Geschlechterordnung in eine Welt eintraten, die sich über Konsum,
Kleinfamilie und liberale Geschlechterbeziehungen definierte. Wenn hier
negative Einschätzung, Pathologisierung und Viktimisierung überwogen, lag dies
auch daran, dass das Thema der Arbeitsmigration bis Mitte der 1960er Jahre
stark unter katholischer Deutungshoheit stand. Zu diesem Zeitpunkt wurden die zunächst
mehrheitlich katholischen ZuwandererInnen für die Caritas ein neues und
zentrales Arbeitsfeld auf der Verbandsagenda (Mattes, 2005, 261ff).
Der
wirtschaftliche Strukturwandel vertiefte die Kluft zwischen Arbeitsplätzen für
deutsche und solchen für ausländische Frauen. Deutsche Frauen strebten
verstärkt in das expandierende Dienstleistungs-gewerbe, v.a. in die als modern
geltenden Büro- und Handelsberufe, in denen auch die Durchsetzung
zeitverkürzter Arbeit sehr viel erfolgreicher verlief. In der Industrie hatten
sich durch Rationalisierung und Automatisierung die Arbeitsplatzangebote für
Frauen auf niedrigem, schlechtbezahltem Niveau weiter ausdifferenziert. Häufig
war dort der Einsatz von deutschen Teilzeitarbeiterinnen und ausländischen
Vollzeit-arbeiterinnen eine parallele Strategie; eine Strategie im Übrigen, mit
der sich in der Krise das Personal flexibel und geräuschlos reduzieren ließ
(Mattes, 2005, 227ff).
Die
zeitgenössische Vorstellung von der fleißigen und anspruchslosen Migrantin
wurde bisweilen durch eine andere Wirklichkeit konterkariert.
„Gastarbeiterinnen“ traten durchaus als selbstbewusste Arbeitsmarkt-akteurinnen
in Erscheinung, die sich ihrer Machtposition im labilen
Angebots-Nachfrage-Gefüge des Arbeitsmarktes bewusst waren. Dies war etwa der
Fall, wenn sie ihrem Arbeitgeber mit Abwanderung drohten, sollte dieser nicht
ihre Löhne erhöhen. Oder Arbeitsmigrantinnen unternahmen wilde Streiks, wenn
sie sich um ihren Lohn betrogen fühlten. Gerade Missverständnisse über den
Unterschied zwischen Netto- und Bruttolöhnen, aber auch bewusst irreführende
Lohnangaben der Unternehmer hatten häufig zu spontanen Arbeitsniederlegungen
geführt. Derartige Manifestationen widerständigen Verhaltens waren weitaus
verbreiteter, als dies die Forschung bislang vermutet hat.
Gerade für
Migrantinnen, die sich nur sehr peripher im öffentlichen Wahrnehmungshorizont
befanden, lässt sich über die Quellen kaum eindeutig nachzuweisen, wann und wie
sich Redeweisen und Politiken jeweils veränderten. Beschränkt man sich auf die
Arbeitsverwaltung, so war das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) von 1969 ein
wichtiger Einschnitt. Mit diesem Gesetz, das auf eine moderne planvolle
Arbeitsmarktpolitik abzielte, setzte die Bundesanstalt für Arbeit erstmals
explizit auf deutsche Frauen als Alternative zu ausländischen Arbeitskräften.
Frauen hatte man ja bereits vor der sozialliberalen Regierung als
brachliegendes Potential für die notwendige Bildungsoffensive entdeckt. Nun war
erstmals der politische Wille erkennbar, die weibliche Erwerbstätigkeit aktiv
zu fördern. Breit angelegte Weiterbildungsangebote wie auch der Ausbau von
Kinderbetreuungseinrichtungen sollten die tragenden Elemente dieser Politik
sein. Immer deutlicher wurde diese Politik auch als Mittel gegen die expansive
Anwerbung formuliert, deren ökonomischer Sinn zunehmend angezweifelt wurde.
Die
zeitgenössische Bildungs- und Qualifizierungseuphorie begünstigte einen
Diskurs, in dem Migrantinnen und Migranten vor allem als defizitäre
Arbeitskräfte konstruiert wurden. So nahmen innerhalb der Arbeitsverwaltung die
negativen Zuschreibungen deutlich zu, vor allem, als die Zahl arbeitsloser
Ausländerinnen durch eine verlangsamte Konjunktur seit 1970 stetig zunahm. Wie
schon während der kurzen Rezession 1967 tauchte nun wieder das Argument der
mangelnden Sprachkenntnisse und Qualifikation auf, ein Argument, das während
der Hochkonjunktur praktisch nicht zu vernehmen war. Auch stellte sich heraus,
dass die den „Gastarbeiterinnen“ zugeschriebene Mobilität und Einsatzbereitschaft
mit längerem Erwerbsaufenthalt eine Projektion war. Wie bei deutschen Frauen
standen bei arbeitslosen Migrantinnen immer häufiger ihre Familienbindungen
einer überregionalen Vermittlung entgegen (Mattes, 2005, 236ff).
Schluss
Zusammenfassend
ist festzuhalten, dass die Migrationsbewegung in die Bundesrepublik in hohem
Maße durch die geschlechtsspezifische Nachfragestruktur des westdeutschen
Arbeitsmarktes gefördert wurde. MigrantInnen schien es attraktiv, sich auf
längere Zeit in der Bundesrepublik einzurichten, hielt doch der Arbeitsmarkt
für beide Geschlechter Erwerbsmöglichkeiten bereit. Bekanntlich reagierte die
Bundesregierung darauf 1973 mit einem Anwerbestopp. Die aktive Anwerbung wurde eingestellt,
ohne gleichzeitig für die in der Bundesrepublik lebenden MigrantInnen eine
vorausschauende Integrationspolitik zu entwickeln (Detailliert zum
Anwerbestopp z.B. Schönwälder 2001, S. 496ff).
Nach dem
Anwerbestopp waren die Einreisemöglichkeiten für ArbeitsmigrantInnen stark
eingeschränkt. Dies traf insbesondere Frauen. Nachreisende Ehefrauen, denen man
nun die Arbeitserlaubnis verweigerte, waren in ihrem Aufenthaltsstatus vom
Ehemann abhängig. Nichtdeutsche Frauen mit Erwerbsabsichten sahen sich seit den
1980er Jahren verstärkt auf Heiratsmigration oder aber illegale Migration
verwiesen. Migrantinnen ohne legalen Aufenthaltsstatus werden seither vermehrt
als Kinder-mädchen, Putzfrauen, Haushaltshilfen etc. in privaten Haushalten
eingestellt. Mit ihrer Arbeit ermöglichen sie
einem Teil der gut ausgebildeten deutschen Frauen überhaupt erst die
Erwerbstätigkeit. Im Unterschied zu den 1960er Jahren scheint vier Jahrzehnte
später die Sozialfigur des Dienstmädchens über eine neue interethnische Arbeits-teilung
wiederbelebt worden zu sein. Die Nachfrage nach haushaltlichen
Dienstleistungen in der Bundesrepublik nimmt aufgrund der deutlich gestiegenen
Frauenerwerbsquote stark zu. Die Erforschung dieses geschlechtsspezifischen Phänomens
von Schattenwirtschaft hat gerade erst begonnen. Doch schon jetzt steht fest, dass
sich den Arbeitsmigrantinnen der Gegenwart auf einem durch Globalisierung und
Massenarbeitslosigkeit geprägten Arbeitsmarkt noch weniger Wahlmöglichkeiten
bieten als den „Gastarbeiterinnen“ der Anwerbezeit.
In ihrer
Tätigkeit und ihrem prekären Status treffen sich staatliche und
privat-individuelle Interessen an einer billigen und flexibel organisierbaren
Kinderbetreuung und Haushaltsunterstützung. Mit dem Trend, care work
vorzugsweise an Migrantinnen ohne sicheren Aufenthaltstitel zu delegieren, ist
an der Arbeitsverwaltung vorbei ein neuer informeller Arbeitsmarkt entstanden.
Diese Entwicklung ist nicht nur Ausdruck sozialstaatlicher Unterlassungen im
Aufnahmeland Bundesrepublik, sondern auch des veränderten
Angebot-Nachfrage-Verhältnisses auf dem globalisierten internationalen
Arbeitsmarkt (Wichterich 1998). Das anhaltende ökonomische Ungleichgewicht
zwischen armen und reichen Ländern zusammen mit der spezifischen Nachfrage nach
weiblichen Pflege- und Haushaltskräften führt seit einigen Jahren immer
deutlicher zu einer Feminisierung der Migration. Die Migrationsforschung hat
darauf bereits reagiert. Die politische Antwort auf diese komplexe Problematik steht
hingegen auch nach Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes noch aus.
Literaturverzeichnis:
Adams, Johannes,
1973: "Erwerbsbeteiligung der Ausländer im Vergleich zur deutschen Erwerbsbevölkerung".
Wirtschaft und Statistik. H. 11, 641-647.
Bundesanstalt
für Arbeit (Hrsg.) 1973: Ausländische Arbeitnehmer. Beschäftigung, Anwerbung,
Vermittlung. Erfahrungsbericht 1972/73. Nürnberg.
Hausen, Karin,
1993: "Wirtschaften mit der Geschlechterordnung. Ein Essay". In:
Hausen, Karin (Hg.): Geschlechterhierarchie und Arbeitsteilung. Zur
Geschichte ungleicher Erwerbschancen von Männern und Frauen. Göttingen,
40-67.
Knapp, Gudrun-Axeli
1993: "Segregation in Bewegung. Einige Überlegungen zum 'Gendering' von
Arbeit und Arbeitsvermögen". In: Hausen, Karin/Gertraude Krell (Hg.), Frauenerwerbsarbeit.
Forschungen zu Geschichte und Gegenwart. München, 25-46.
Mattes,
Monika, 2005: 'Gastarbeiterinnen' in der Bundesrepublik. Anwerbepolitik,
Migration und Geschlecht in den 50er bis 70er Jahren, Frankfurt/M./New York
"Spanierinnen
auf Helgoland". Frau und Beruf 1963, H. 5/6.