von Christoph Classen

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4. November 2016

„Terror - Ihr Urteil“  wurde zeitgleich von ARD/ORF/SF am 17. Oktober 2016 um 20.15 Uhr gesendet

„Chapeau!“ Mit diesem Kompliment an die „Kollegen der ARD“ eröffnete Claus Kleber das Heute-Journal vom 18. Oktober, um sich danach fast eine Viertelstunde lang einem Fernsehfilm der Konkurrenz vom Vorabend zu widmen. Allein über sieben Minuten nahm dabei ein Interview mit dem ehemaligen Verfassungsrichter Udo di Fabio ein – wahrhaftig ungewöhnlich für ein tagesaktuelles Fernsehmagazin.

Man mag das als Indiz dafür deuten, dass die Nachrichtenlage an diesem Tag nicht viel hergab, aber auch das gewaltige mediale Echo außerhalb des ZDF belegt, dass das Kalkül der Programmacher der ARD, ein „interaktive[s] und internationale[s] Fernsehereignis“ zu inszenieren, aufgegangen ist. Knapp 6,9 Millionen Zuschauer haben „Terror“ allein in Deutschland gesehen, zeitgleich wurde die Produktion in Österreich und in der Schweiz ausgestrahlt.[1] Anschließend konnten die Zuschauer telefonisch oder online über das Ende des Films abstimmen, und in allen drei Ländern schlossen sich Talk-Runden zum Thema an.

Dieser Erfolg ist schon deshalb bemerkenswert, weil Gegenstand und Inszenierung des Stückes durchaus kompliziert und sperrig sind, anders als es der reißerische Titel möglicherweise erwarten lässt. „Terror“ ist die Verfilmung eines Theaterstückes des Strafverteidigers und Bestsellerautors Ferdinand von Schirach, das seit Oktober 2015 an zahlreichen deutschsprachigen Theatern überaus erfolgreich aufgeführt wird. Gezeigt wird die Gerichtsverhandlung gegen einen Piloten eines Bundeswehr-Jets, der ein von Terroristen entführtes Passagierflugzeug mit 164 Personen an Bord abgeschossen hat. Die Terroristen hatten angekündigt, das Flugzeug in ein voll besetztes Fußballstadion stürzen zu lassen. Um dies zu verhindern, hat der Pilot geschossen und damit entgegen seinem ausdrücklichen Befehl gehandelt.

Die Zuschauer sollen sich in die Rolle von Schöffen (Laienrichtern) versetzen: Nach der Beweisaufnahme und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung können sie zwischen „schuldig“ und „nicht schuldig“ entscheiden. Abhängig davon folgt anschließend die Urteilsverkündung. Für den Film sind zwei unterschiedliche Enden produziert worden, die Urteilsverkündung wurde erst nach Abschluss des Votings im Rahmen der anschließenden Diskussionssendung („Hart aber fair“) gezeigt. Im Fernsehen fiel diese Entscheidung denkbar eindeutig aus: So hielten in Deutschland und Österreich fast 87% den Piloten für unschuldig, in der Schweiz waren es nur unwesentlich weniger (84%). Dabei war die Beteiligung groß: Trotz Überlastung der Server wurden in Deutschland 600.000 Stimmen gezählt.[2]  Bei den Theateraufführungen tendierten die Urteile zwar auch klar zu „nicht schuldig“, jedoch mit deutlich geringerer Stimmenmehrheit. [3]

Dass nicht nur der Titel, sondern auch der Stoff starke Aktualitäts- und Realitätsbezüge aufweisen, versteht sich. Zu den zahlreichen Maßnahmen, die die damalige rot-grüne Bundesregierung nach den Ereignissen von 9/11 zur Terrorabwehr getroffen hat, gehörte auch das im Jahr 2005 vom Bundestag beschlossene Luftsicherheitsgesetz, das in seiner ursprünglichen Fassung unter anderem genau diese Frage von – wie es im Gesetz hieß – „unmittelbare[r] Einwirkung mit Waffengewalt“ auf Zivilflugzeuge, die „gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll[en]“, gesetzlich regelte.[4] Dagegen ist eine Normenkontrollklage erhoben worden, der das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom Februar 2006 entsprach.
Demnach sei es dem Staat nicht erlaubt, das Leben Unschuldiger vorsätzlich zu beenden, weil er sie damit zu bloßen Objekten einer Maßnahme zugunsten Anderer mache. Dies stelle einen Verstoß gegen Artikel 1 Abs. 1 (Menschenwürdegarantie) und Artikel 2 Abs. 2.1 (Grundrecht auf Leben) des Grundgesetzes dar; es sei „schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen, die sich in einer derart hilflosen Lage befinden, vorsätzlich zu töten“, befanden die Richter. Auch die staatliche Schutzpflicht gegenüber potentiellen weiteren Opfern könne einen Abschuss nicht rechtfertigen, da der Staat dieser Pflicht stets nur im Rahmen der Verfassung nachkommen dürfe.[5] Damit war der Versuch, eine gesetzliche Grundlage für einen Abschuss zu schaffen, gescheitert. Die im Theaterstück und im Film verhandelte  Frage, „wie ein gleichwohl vorgenommener Abschuss [...] strafrechtlich zu beurteilen wäre[n]“,[6] hat das Bundesverfassungsgericht jedoch explizit offengelassen.

Jeder Erlaubnis müsste eine Änderung der Verfassung vorangehen, ein Unterfangen, das im Rahmen des bestehenden politischen Systems kaum denkbar ist, zumal die Menschenwürdegarantie dort aus der Erfahrung des Nationalsozialismus heraus mit quasi naturrechtlichem Status - der sogenannten Ewigkeitsgarantie - versehen worden ist.
Es muss also die Frage erlaubt sein: Warum wird jetzt – zehn Jahre nach dem Urteil - dieses Thema verhandelt? Und mehr noch, warum wird es zum Gegenstand einer Abstimmung gemacht? Eigentlich sollte doch klar sein, dass hier Fragen verhandelt werden, die zu entscheiden schwerlich mit dem basisdemokratischen Mehrheitsprinzip legitimiert werden kann. Aus diesem Grund hatten die beiden FDP-Politiker Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, beide an der Klage gegen das Luftsicherheitsgesetz beteiligt,  dem Film im Vorfeld „Effekthascherei“ vorgeworfen und die ARD aufgefordert, auf die Ausstrahlung zu verzichten.[7]

Folgt man den Kommentaren des Autors von Schirach, dann ging es ihm darum, eine kritische Diskussion über den Umgang mit dem Terrorismus zu initiieren: „Der Terrorismus ist unsere größte Herausforderung, er verändert die Gesellschaft, das Recht und die Moral.“ Das Thema der Menschenwürde führe letztlich zu der Frage: „In welchem Staat wollen wir leben?“.[8] Die Abstimmung solle dazu dienen, den Einzelnen persönlich zu involvieren und damit zu einer Auseinandersetzung mit dem Problem zu motivieren. Natürlich hätte man auch ein „Telekolleg“ produzieren können, jedoch „hätte das eine Einschaltquote wie das Testbild“ ergeben.[9] Die Programmverantwortlichen haben sich dieser Argumentation angeschlossen. Programmdirektor Volker Herres sah den Wert gerade in den kontroversen Diskussionen, die der Film auszulösen im Stande sei. Der Film sei „hochreflexiv und diskursiv“ -  eine Absetzung lehnte er dementsprechend ab.[10]

Diese Argumentation kann man nicht gänzlich leugnen. Kontroverse Reaktionen gab es nach der Ausstrahlung viele, und in der keineswegs unspröden und dabei gleichzeitig peinlich staatstragenden Inszenierung der Gerichtsverhandlung (immer wieder fiel der Blick aus dem Gerichtssaal auf den Reichstag mit wehender Deutschlandfahne) war durchaus eine große Portion Telekolleg enthalten. Vor allem in den Plädoyers von Staatsanwältin (Martina Gedeck) und Verteidiger (Lars Eidinger) wurde von moralphilosophischen Positionen und Problemen über Argumente des Bundesverfassungsgerichts bis hin zu strafrechtlichen Versatzstücken allerhand angerissen. Selbst in der unmittelbar anschließenden „Hart aber Fair“-Runde mit Moderator Frank Plasberg ging es – zumindest gemessen an anderen Ausgaben dieser Reihe – vergleichsweise gesittet und differenziert zu.

Trotzdem erwiesen sich weder der Film noch die Diskussionsrunde der Komplexität des Themas gewachsen. Das zeigte sich daran, dass die unterschiedlichen Ebenen des Problems immer wieder vermengt oder gar verwechselt wurden. Es ging nämlich erstens um das – prinzipiell unauflösbare – moralische Dilemma des Piloten, zweitens um die grundsätzliche Frage der Rechte des Bürgers gegenüber dem Staat und drittens um die strafrechtliche Beurteilung des Einzelfalls.
Selbst den Studiogästen Plasbergs, den ehemaligen Ministern Franz-Josef Jung und Gerhart Baum, beide ausgebildete Juristen und Antipoden in der Auseinandersetzung um das Luftsicherheitsgesetz, gerieten in der Hitze des Gefechts die verfassungsrechtliche und die strafrechtliche Dimension durcheinander.[11] Es bleibt daher letztlich völlig unklar, worüber die Zuschauer eigentlich abgestimmt haben: Vielleicht wollte ja eine Mehrzahl den tragisch verstrickten Bundeswehrpiloten Lars Koch (Florian David Fitz) einfach nicht lebenslänglich im Gefängnis sehen? Durchweg fehlte im Fernsehen zudem die Zeit für eine angemessene Erörterung geschweige denn Reflexion der sehr komplexen Fragen.

Die Probleme resultierten dabei nicht zuletzt aus der dramaturgischen Zuspitzung. Juristen wie der Bielefelder Strafrechtsprofessor Wolfgang Schild und der Karlsruher Bundesrichter Thomas Fischer haben darauf hingewiesen, dass im deutschen Strafrecht zwischen persönlicher Schuld und rechtswidrigem Verhalten unterschieden wird, die dramatische Alternativlosigkeit, die von Schirach vorspiegele, daher in Wirklichkeit so nicht existiere.[12] Auch die Anklage des Piloten wegen Mordes und das damit verbundene Strafmaß (lebenslänglich) erscheinen wenig zwingend, aber „Totschlag“ klingt halt weniger spektakulär als 164-facher Mord.

Schwerer noch wiegt, dass es sich bei der dramatisch zugespitzten Bedrohungslage, dem so genannten ticking bomb szenario, um eine wenig wahrscheinliche literarische Fiktion handelt. Anders als in fiktionalen Thrillern, die um Spannung aufzubauen regelmäßig mit derartigen Szenarien operieren, fehlen dafür in der Realität in aller Regel die Voraussetzungen. Insbesondere mangelt es zumeist an den nötigen gesicherten Informationen über die Ziele und Identität der Täter bzw. die tatsächlichen Umstände der Bedrohung.[13] Zugleich wird diese Figur jedoch regelmäßig herangezogen, um einen Notstand zu suggerieren, der den Bruch der geltenden Normen nicht nur legitimiert, sondern geradezu fordert.[14] Und prompt stellte der ehemalige Luftwaffenpilot Thomas Wassmann in der „Hart aber fair“-Diskussionsrunde die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes angesichts veränderter Bedrohungslagen in Frage. Diese sei „doch nicht vom lieben Gott in den Berg gemeißelt worden“, man müsse doch „handlungsfähig“ bleiben - und bekam vom Studiopublikum (verhaltenen) Beifall dafür.

Schlagartig schien so auf, was die liberalen Demokratien seit 9/11 und der Bedrohung durch den islamistischen Terror umtreibt, nämlich inwiefern sie sich ihre rechtsstaatlichen Garantien, das Verbot der Folter, die systematische Begrenzung staatlicher Macht, der Schutz der Privatsphäre und dergleichen mehr, angesichts tatsächlicher oder vermeintlicher Bedrohungslagen noch leisten können. Denn es ist ja richtig: Wenn sich die Gesellschaft wandelt, kann eine Kluft entstehen zwischen dem geltenden Recht und dem Rechtsempfinden der Bevölkerung. Niklas Luhmann und Jan Philipp Reemtsma, die sich mit dieser Inkongruenz beschäftigt haben, sind der Meinung, dass es besondere Umstände wie Skandale und Horrorszenarien sind, die letztlich eine Transformation rechtlicher Normen bewirken: „So, wie die Evidenz des Schreckens ein Folterregime diskreditieren kann, so kann möglicherweise die Evidenz eines anderen Schreckens ein Rechtssystem diskreditieren.“[15] Angesichts von „Terror“ stellt sich die Frage, inwiefern auch die Schein-Evidenz eines mit allen Mitteln nach Aufmerksamkeit heischenden Fernsehfilms zur Diskreditierung rechtsstaatlicher Grundsätze beiträgt.

Das lenkt abschließend den Blick auf die Rolle der Medien, in diesem Falle des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Von den privaten Sendern sei man einiges gewohnt, aber was die Verantwortlichen der öffentlich-rechtlichen ARD dazu bringe, dem „fernsehschauende[n] Mob [...] die Bühne [zu] bereite[n]“, bleibe „ihr Geheimnis“, schreibt die „Frankfurter Rundschau“.[16] Dieses Geheimnis zu lüften, fällt indes nicht schwer. Denn das öffentlich-rechtliche Fernsehen gerät zunehmend unter Legitimationsdruck.
Nicht nur die AfD möchte ARD und ZDF privatisieren. Die Jugend wendet sich ab, die Akzeptanz für nicht nutzungsabhängige Finanzierungsmodelle scheint unter dem Eindruck von Streaming-Angeboten weiter zu sinken. Gesucht werden unter diesen Bedingungen massenattraktive Programme, bei denen die Quote stimmt, die aber zugleich auch dem besonderen Programmauftrag von Information und Bildung genügen und dadurch die Notwendigkeit gesellschaftlich finanzierten Fernsehens legitimieren sollen. Ein Fernseh-Event wie „Terror – Ihr Urteil“ schien den Verantwortlichen dafür wohl prädestiniert. Dumm bloß, wenn man vor lauter Beschäftigung mit sich selbst gar nicht mitbekommt, dass das erfolgreiche Fernseh-Event am Ende nicht der Aufklärung dient, sondern sich in Schein-Evidenz erschöpft.

 


[1] „Terror – Ihr Urteil“; Deutschland/Österreich/Schweiz 2016; Regie: Lars Kraume; vgl. dazu die entsprechende Seite auf filmportal.de. YouTube: Trailer (2.11.2016).
[2] media.de: Terror-Freispruch: ARD hat bei Voting 600.000 Zuschauer-Urteile registriert.  (2.11.2016).
[3] In 92,5% der bisherigen Theateraufführungen stimmte eine Mehrheit für „Freispruch“. Der Stimmanteil lag bei 60,1%; vgl. dazu die virtuelle Karte der Abstimmungsergebnisse. (2.11.2016).
[4] § 14, Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz (LuSiG), Einsatzmaßnahmen und Anordnungsbefugnisse. (2.11.2016).
[5] Ferner hielt das Gericht die Regelung auch aus formalen Gründen für nichtig, weil der Einsatz militärischer Waffen im Inneren durch die Katastrophennotstandsregelung nicht gedeckt sei und der Entscheidungskompetenz der Bundesregierung nicht hinreichend Rechnung getragen worden sei; vgl. Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 – 1 BvR 357/05. (2.11.2016).
[6] Ebd. Urteil 1 BvR 357/05, 130.
[7] Julia Encke/Anne Ameri-Siemens: Die Drohung (Interview mit Gerhart Baum und Burkhard Hirsch), Frankfurter Allgemeine Zeitung, 1.8.2016. (2.11.2016).
[8] Susan Boos/Stefan Howald: „Ganz gleich, was er tut, er wird schuldig“ –„Terror – Ihr Urteil“, das große Gespräch zum TV-Aufreger, WOZ – Die Wochenzeitung Nr. 41/2016, 13.10.2016 (Interview mit Ferdinad von Schirach und Niklaus Oberholzer. (2.11.2016).
[9] Ebd.
[10] Vgl.: Volker Herres, „Geplanter ‚Terror’ – Fernsehabend im Oktober bleibt selbstverständlich im Programm“. (2.11.2016).
[11] Vgl. dazu: Terror: Abstimmung, Urteil und Diskussion. Der Faktencheck zur Sendung am 17.10.2016. (2.11.2016).
[12] Vgl. Sigrun Müller-Gerbes: Bielefelder Jura-Professor kritisiert ARD-Film, in: LZ.de, 19.10.2016 (Interview mit Wolfgang Schild) (2.11.2016); Thomas Fischer: „Terror“ - Ferdinand von Schirach auf allen Kanälen. Die ARD, das Recht und die Kunst, in: Zeit.de, 18.10.2016; (2.11.2016).
[13] Auf dieses Problem hat auch das Bundesverfassungsgericht hingewiesen: Es sei in der jeweiligen Situation am Boden „praktisch unmöglich, verläßlich zu beurteilen, ob die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 LuftSiG vorliegen“; Urteil 1 BvR 357/05, 128.
[14] Noch weiter geht Niels Werber, der in der Gewöhnung an den Normbruch die eigentlich Funktion der Figur zu erkennen glaubt; vgl. Ders., Tickende Bomben. Unser Weg in den Nicht-Krieg (2005); (3.11.2016).
[15] Jan Philipp Reemtsma, Folter im Rechtsstaat? Bonn 2012, S. 37; vgl. auch Niklas Luhmann, Gibt es in unserer Gesellschaft noch unverzichtbare Normen? Heidelberger Universitätsreden, Bd. 4. Heidelberg 1993.
[16] Daniel Dillmann: Volkes Stimme fällt ein Urteil – vor dem Fernseher, in: Frankfurter Rundschau, 17. Oktober 2016 (2.11.2016).