von Christian Mentel

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1. Januar 2017

Es spricht einiges dafür, dass das vergangene Jahr 2016 einmal als ähnlich einschneidend bewertet werden wird wie das Jahr 2005. Vor nunmehr fast zwölf Jahren berief das Auswärtige Amt als erstes Bundesministerium eine Historikerkommission. Sie sollte nicht nur untersuchen, welche Rolle das Haus in der NS-Zeit spielte, sondern auch, wie in der Nachkriegszeit mit dieser Vergangenheit umgegangen wurde. Seitdem haben an die zwanzig weitere Behörden auf Bundesebene mit vielen Millionen Euro ähnliche Forschungs- und Publikationsprojekte finanziert, und auch in den Ländern und Kommunen orientiert man sich zunehmend an diesem Aufarbeitungstrend.

Blickt man auf 2016 zurück, fällt zum einen die außergewöhnlich große Zahl an öffentlichen wie fachinternen Ereignissen, Veranstaltungen und Diskussionen auf (s. untenstehende Chronologie). Zum anderen sticht die Ausschreibung eines mit vier Millionen Euro dotierten Forschungsprogramms durch die Kulturstaatsministerin hervor, das kaum weniger als einen Paradigmenwechsel in der staatlichen Förderung der NS-bezogenen Behördenforschung bedeutet. Denn damit wird die Aufarbeitung der NS-Vergangenheit zukünftig nicht mehr ausschließlich als Vorhaben einzelner Behörden, sondern als Projekt der Bundesregierung betrachtet. Zudem regte die Ausschreibung Perspektiven und Schwerpunkte an, die über Ressortgrenzen und andere bislang vorherrschende, einengende Raster hinausgreifen.[1]

Dass zahlreiche Aspekte der aktuellen Forschungskonjunktur kritisch diskutiert werden sollten, steht außer Frage. Als Beobachter wie Involvierter will ich mich im Folgenden auf diejenigen Punkte konzentrieren, die die beteiligten Forscherinnen und Forscher und ihr Selbstverständnis betreffen.[2] Dabei geht es mir weniger um bestimmte Personen als vielmehr um konkrete Konstellationen und Verhaltensweisen, sodass ich darauf verzichte, Namen zu nennen und damit die Aufmerksamkeit vom Eigentlichen abzulenken. Mein Ausgangspunkt ist die Frage nach jenen, die im vergangenen Jahr die Debatte um die Behördenforschung geführt haben, die also auf Podien saßen, Vorträge hielten und sich gegenüber den Medien äußerten. Das unschöne Wort von der Selbstreferenzialität lässt sich dabei kaum vermeiden, denn bis auf wenige Ausnahmen sind oder waren alle auf die eine oder andere Art an einschlägigen Forschungsprojekten beteiligt. In der überwiegenden Zahl der Fälle handelte es sich zudem um die professoralen Leiterinnen und Leiter der Projekte und nicht um deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Stimmen von Kolleginnen und Kollegen vom Fach, die nicht in solchen Projekten engagiert sind, vernahm man dagegen kaum, Vertreterinnen und Vertreter anderer Disziplinen hörte man so gut wie nie.

Innen- und Außensicht

Es wäre falsch, den Beteiligten – die überwiegend, aber nicht ausschließlich Historikerinnen und Historiker sind – abzusprechen, ihr eigenes Tun und ihre Rolle im Rahmen der Forschungsprojekte selbstkritisch reflektieren zu können oder zu wollen. Gleichzeitig wäre es aber auch nicht richtig davon auszugehen, dass es für eine Diskussion gleichgültig ist, ob die Diskutanten selbst in den Gegenstand involviert sind oder nicht. Denn es geht bei der Behördenforschung, die zumeist nach dem Auftragsrecht organisiert ist, nicht nur um Inhalte, sondern vor allem auch um ihre Rahmenbedingungen. Ebenso sehr werden stets die Auswirkungen diskutiert, die diese Bedingungen auf die Forschungsergebnisse und ihre Bewertung, die Entwicklung des Fachs und einzelner Forschungsfelder, die Wissenschaftslandschaft und die Gesellschaft im Allgemeinen haben. Als Beobachter gewann ich zuweilen den Eindruck, dass der Wechsel von der allgemeinen zur konkreten Ebene und zurück nicht immer funktionierte und es beschlich mich der Verdacht, dass sich die Diskutanten hier in nicht unproblematischen Rollen- und Interessenskonflikten befinden: So wurde einerseits aus der Perspektive der Wissenschaft die Auftrags- und Behördenforschung als forschungslenkend und systemwidrig bewertet, andererseits das eigene Projekt aus Sicht des drittmittelbedürftigen Lehrstuhls oder Instituts von der Kritik, zumindest weitgehend, ausgenommen. Oder es wurde die Bedeutung kompetitiver Ausschreibungsverfahren betont, während man selbst einen freihändig vergebenen Auftrag angenommen hatte beziehungsweise die Ausschreibung so gehandhabt worden war, dass die Zahl aussichtsreicher Konkurrenzanträge minimal blieb.

Selten saßen Diskutanten mit auf dem Podium, die den dort versammelten Projektbeteiligten einen Spiegel vorhalten oder den Finger in Wunden hätten legen können – entweder weil sie als Disziplinfremde den gerade bei dieser Thematik essenziell wichtigen „Blick von außen“ einbringen können oder weil sie als Fachkolleginnen und -kollegen in der Auftrags- und Behördenforschung nicht selbst engagiert sind. Indes ist es mittlerweile schwierig geworden, solche „unbeteiligten“ Kolleginnen und Kollegen zu finden, denn in erheblichem Maße sind die namhaften Historikerinnen und Historiker Deutschlands in einschlägige Projekte involviert, teilweise auch in mehrere nacheinander oder sogar zeitgleich. Umso wichtiger war, dass wesentliche Kritik aus den Projekten zu hören war, nämlich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Zu Recht wiesen sie darauf hin, dass sie zumeist hinter den Repräsentanten der Projekte unsichtbar blieben und dadurch die wissenschaftsethische Grundbedingung nicht eingelöst sei, für die eigene Forschungsarbeit selbst einzustehen. Oder sie rieten den Leiterinnen und Leitern, die mediale Selbstpräsentation zu überdenken – Forschungsergebnisse sollten weniger vereinfachend und gegebenenfalls entgegen bestehender Erwartungshaltungen vermittelt werden.

Öffentliche Auftritte

Die Öffentlichkeitsarbeit der Projekte war damit im vergangenen Jahr ein wichtiger und unbedingt weiter zu erörternder Punkt – auch und gerade weil es eine ungemein große Spannbreite in der bisherigen Praxis gibt. Damit verbunden, sollten auch die Anforderungen und Erwartungen an die Projektbeteiligten weiter hinterfragt werden, ebenso deren Bereitschaft oder Interesse, ihnen zu entsprechen. So scheint es regelrecht zum Standard geworden zu sein, dass seitens der Projekte mehrere Tagungen veranstaltet werden, auf denen gegebenenfalls eine Vorstudie, auf jeden Fall aber Zwischen- und Endergebnisse vorgestellt werden. So hoch man die Motivation und den Anspruch an sich selbst auch bewerten will, damit einer berechtigten Forderung der Öffentlichkeit nach Information, Aufklärung und Transparenz zu entsprechen, so sehr sollte diese Entwicklung aber auch kritisch beobachtet werden. Angesichts des politisierten Untersuchungsgegenstands und des nicht minder politisierten Projektkontexts erzeugt sie nämlich vor allem eines: Druck.

Denn jene Tagungen besitzen eher einen offiziellen Verkündigungscharakter, als dass sie die Aura eines Werkstattgesprächs ausstrahlen würden. Insbesondere, wenn es sich um Veranstaltungen der Behörden und nicht der Projektteams handelt, was sich in der Regel am deutlich höheren repräsentativen Aufwand ablesen lässt. Dies schafft vorrangig zwei Probleme: Erstens die Tendenz, dass sich die Projektgruppen schon früh – zu früh – auf bestimmte Kompromissformulierungen oder Deutungslinien zu verständigen haben, zweitens die Gefahr, dass in den Vorträgen – oder gar im Forschungsprozess selbst – bestimmte Fragen gar nicht aufgeworfen oder weiterverfolgt werden. Anders als Fachkonferenzen können die Projekttagungen, die medial meist große Beachtung finden, nämlich nicht den einigermaßen geschützten Rahmen bieten, um ungewöhnliche und innovative Thesen zu wagen, die im Bedarfsfall vergleichsweise einfach modifiziert oder revidiert werden könnten. Dies bringt vor allem Promovierende in eine schwierige, ja überfordernde Lage, und schon aus diesem Grund wäre es angebracht darüber nachzudenken, auf Dissertationsarbeiten im Rahmen derartiger Projekte zu verzichten.

Doch auch die Projektleiterinnen und -leiter begaben sich mitunter in Positionen, bei denen ich bezweifeln würde, dass sie von Historikerinnen und Historikern ausgefüllt werden sollten. So entstand beispielsweise der Eindruck, dass ein Projektleiter mit dem auf mehreren Veranstaltungen im Munde geführten „Wir“ nicht etwa die von ihm repräsentierte Projektgruppe meinte, sondern das Ministerium. Entsprechend befremdete mich, dass er nicht nur forderte, sondern es vielmehr als seine Absicht ausgab, die Ausbildung des Ministeriumsnachwuchses zu ändern. Ganz so, als sei es Sache der beauftragten Forscher, politische Entscheidungen zu treffen. Wenig verständlich fand ich auch, dass ein bekannter Historiker sich in den Geruch der Hofgeschichtsschreibung brachte und die gängigen Vorbehalte gegen die Auftragsforschung zu bestätigen schien, als er in prominenter Funktion den Forschungsauftrag eines Ministeriums annahm. Denn nicht nur ist seine Nähe zur Partei des Ministers weithin bekannt, sondern wurde auch die von ihm verfasste Biografie eines maßgeblichen Repräsentanten eben dieser Partei selbst von geneigten Rezensenten als distanzlos bewertet.

Selbstverständnis

Mittlerweile scheinen sich bei jenen, die in der staatlich oder privat finanzierten historischen Auftrags- und Behördenforschung aktiv sind oder waren, bestimmte Sichtweisen auf ihr Tun etabliert zu haben, die es lohnt zu hinterfragen. Zum einen, weil sie die Unabhängigkeit der Forschung und damit den Kern jeder wissenschaftlichen Tätigkeit betreffen, zum anderen, weil jene Aussagen ob ihrer zunehmenden Formelhaftigkeit stutzig machen und oft klingen, als würde man sich mit schlechtem Gewissen rechtfertigen. Kompiliert man diese Auffassungen, ergibt sich folgendes Argument:

Heutzutage sind bei der zeithistorischen Auftragsforschung keine Versuche der Auftraggeber mehr festzustellen, Einfluss auf die Ergebnisse zu nehmen. Das nimmt nicht wunder, denn aufgrund der veränderten erinnerungskulturellen Rahmenbedingungen besteht kein Interesse mehr daran, Kompromittierendes zu vertuschen, mittlerweile gibt es sogar eine Art Wettbewerb um die schwersten NS-Belastungen. NS-Aufarbeitung ist zu einem PR-Faktor geworden, und bereits der öffentlich geäußerte Verdacht der Einflussnahme wäre für den Auftraggeber ein Fiasko. Aber selbst wenn ein Interesse an Weißwäscherei bestünde, würde sich keine Fachkollegin und kein Fachkollege für solch ein Projekt zur Verfügung stellen – schon allein deshalb, weil dies den eigenen Ruf beschädigen würde.

Angesichts zahlreicher Gegenbeispiele scheint mir diese konstruierte, gleichwohl nicht erfundene Argumentation zwar nicht völlig falsch, aber doch zu einfach und vor allem zu optimistisch zu sein. Denn natürlich nehmen Auftraggeber auch heute Einfluss auf Forschungen und Ergebnisse, und dies nicht „nur“ durch Weichenstellungen wie etwa die Formulierung des Themas, den bereitgestellten Finanzrahmen oder die Auswahl der Forscherinnen und Forscher. Die Art der Beeinflussung hat sich jedoch gewandelt; statt zu verschweigen und Druck aufzubauen, wird vielmehr bereitwillig Auskunft gegeben und Nähe hergestellt. Es lässt sich feststellen, dass es Auftrags- und Zuwendungsgebern mittlerweile vor allem darum geht, bestimmte Sachverhalte aufgeführt zu wissen – und weniger darum, bestimmte Ergebnisse nicht gedruckt zu sehen. Doch auch dies trifft nicht durchgängig zu: Nach wie vor gibt es Behörden und Unternehmen, kleine und große, die sich zwar gerne mit den positiven Aspekten ihrer Geschichte schmücken, negative mit NS-Bezug jedoch beschönigen oder unter den Tisch fallen lassen wollen und sich auch nicht scheuen, deswegen als Aufarbeitungsverweigerer an den Pranger gestellt zu werden. Zweifeln lässt sich aber auch am Willen oder den Möglichkeiten der Historikerzunft, Kolleginnen und Kollegen zu sanktionieren, die solcherlei Gefälligkeitspublikationen verfasst haben. Ein prominenter Historiker, der nach der einhelligen Meinung fachwissenschaftlicher Rezensionen wiederholt genau dies tat, zählt unverändert zum Herausgebergremium einer der bedeutendsten deutschen Akteneditionen.

So intensiv die Diskussion zur Behördenforschung im vergangenen Jahr war, so drängend scheint mir zu sein, dass sich Historikerinnen und Historiker in stärkerem Maße als bisher selbstkritisch zu ihrer Rolle, ihrem Tun und den sich daraus ergebenden Konsequenzen befragen, und zwar ebenso kollektiv in einer breiten Debatte wie persönlich im stillen Kämmerlein. Dass zumindest Ersteres ein ebenso frommer Wunsch wie eine unerfüllt bleibende Forderung ist, dessen bin ich mir bewusst. Zu verletzlich macht man sich schließlich, spricht man nicht nur über die offenen Flanken der anderen, sondern macht auf seine eigenen aufmerksam. Eine der meinigen ist übrigens dieselbe wie von zahllosen anderen im akademischen Prekariat und weit darüber hinaus: Nicht immer kann die Moral vor dem Fressen kommen.

 

Chronik der Veranstaltungen und Ereignisse 2016 (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)

15. Januar: Das Stadtarchiv Stuttgart und die Arbeitsgemeinschaft Archive im Städtetag Baden-Württemberg veranstalten in Kooperation mit dem Forschungsprojekt „Geschichte der Landesministerien in Baden und Württemberg in der Zeit des Nationalsozialismus“ in Stuttgart den Workshop „Die NS-Machtübernahme in den Kommunen und die Rolle der Landesverwaltungen“.

22. Januar: Das Forum Landesgeschichte lädt gemeinsam mit der Universität Heidelberg, dem Generallandesarchiv Karlsruhe und der Arbeitsgemeinschaft für geschichtliche Landeskunde am Oberrhein in Karlsruhe zu der Vortragsveranstaltung „‚Führerprinzip‘ und Verwaltung. Baden und Elsass im ‚Dritten Reich‘“.

1. Februar: Am Institut für Zeitgeschichte München – Berlin beginnt die Arbeit an der Hauptstudie des Projekts „NS-Belastungen im bundesdeutschen Atom- bzw. Forschungsministerium, 1955–1972“, finanziert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

11. Februar: Die am Institut für Zeitgeschichte München – Berlin und am Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam für die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien erarbeitete Studie „Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus. Stand und Perspektiven der Forschung“ wird veröffentlicht.

10. bis 11. März: In Bad Honnef findet das 28. Rhöndorfer Gespräch der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus unter dem Titel „Alte Köpfe – neue Ordnung? Personen, Institutionen und politische Kulturen im Nachkriegsdeutschland“ statt.

17. März: Die Unabhängige Historikerkommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales veranstaltet in Berlin die Tagung „Das Reichsarbeitsministerium als globales Propaganda- und Herrschaftsinstrument 1933–1945“.

18. bis 20. März: In Tutzing findet die von der dortigen Akademie für Politische Bildung und dem Institut für Zeitgeschichte München – Berlin veranstaltete Konferenz „Endlich genug von Hitler? Aktuelle Debatten zur Vergangenheitsaufarbeitung“ statt.

26. April: Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veranstaltet unter dem Titel „Die frühe Bundesrepublik und die NS-Vergangenheit. Aufarbeiter-Kommissionen im Dialog“ in Berlin ihr fünftes „Rosenburg-Symposium“.

27. April: Die Ergebnisse des Forschungsprojekts „Geschichtswissenschaftliche Aufarbeitung der personellen und strukturellen Kontinuität nach 1945 in der schleswig-holsteinischen Legislative und Exekutive“ des Instituts für schleswig-holsteinische Zeit- und Regionalgeschichte der Universität Flensburg werden im Kieler Landtag vorgestellt.

30. April: Der „Spiegel“ berichtet über Planungen zu einem „ressortübergreifenden Forschungsprogramm“ der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, in dessen Rahmen auch das Bundeskanzleramt berücksichtigt werden soll.

9. Mai: In dem Sammelband „Mehr als eine Erzählung“ erscheint mit dem Aufsatz „Auftragsforschung ‚NS-Belastung‘. Bemerkungen zu einer Konjunktur“ von Frank Bajohr und Johannes Hürter vom Institut für Zeitgeschichte München – Berlin eine kritische Stellungnahme zur Behördenforschung.

1. Juni: Der Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags hält eine Öffentliche Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Linke, „Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Bundeskanzleramtes einsetzen“, ab.

26. Juni: Das 6. Rosenburg-Symposium („Die Rosenburg. Folgerungen für das Ethos der Juristinnen und Juristen“) der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findet in Hamburg statt.

20. Juli: Die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft berufene Historikerkommission zur Aufarbeitung der Geschichte des Bundeslandwirtschaftsministeriums nimmt ihre Arbeit auf.

23. September: Auf dem 51. Deutschen Historikertag in Hamburg wird in einer Podiumsdiskussion über „Die deutschen Behörden und die NS-Zeit. Stand und Perspektiven der Forschung“ diskutiert.

1. Oktober: Am Institut für Zeitgeschichte München – Berlin beginnt die Arbeit an dem vom Bayerischen Landtag beschlossenen Forschungsprojekt „Demokratische Kultur und NS-Vergangenheit. Politik, Personal, Prägungen in Bayern 1945-1975“.

6. Oktober: Die Unabhängige Historikerkommission zur Geschichte des Bundesnachrichtendienstes stellt in Berlin die ersten vier Bücher einer auf 13 Bände konzipierten Reihe vor.

10. Oktober: Die Unabhängige Wissenschaftliche Kommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz präsentiert in Berlin mit „Die Akte Rosenburg“ ihren Abschlussbericht und zugleich den ersten Band einer Buchreihe zur Geschichte des Bundesjustizministeriums.

13. bis 14. Oktober: Im Haus der Wannsee-Konferenz findet der gemeinsam mit dem Institut für Zeitgeschichte München – Berlin und der Unabhängigen Historikerkommission des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales konzipierte Workshop „Die Geschichte der Ministerialverwaltungen im Nationalsozialismus und in der frühen Nachkriegszeit. Ein Workshop zur Arbeit der bisherigen Forschungsprojekte“ statt.

20. bis 21. Oktober: An der Universität Wien wird die Konferenz „Die ‚Ehemaligen‘. NS-Kontinuitäten, Transformationen, Netzwerke nach 1945“ veranstaltet.

28. bis 29. Oktober: Der Workshop „Verwaltung an der Schnittstelle von NS-Herrschaft und Bevölkerung. Kommunikation und Kooperation in lokalen Interaktionsräumen“ der Universität Münster findet statt.

22. November: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien schreibt ein mit vier Millionen Euro dotiertes „Forschungsprogramm zur Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit zentraler deutscher Behörden“ aus, das neben einem Projekt zum Bundeskanzleramt auch übergreifende Perspektiven auf Bundesministerien und andere Behörden anregt. Die Frist läuft bis zum 28. Februar 2017.

30. November: Das 7. Rosenburg-Symposium („Der Beitrag der Rosenburg zur Bonner Politik“) der Unabhängigen Wissenschaftlichen Kommission des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz findet in Bonn statt.

7. Dezember: Die Unabhängige Geschichtskommission des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie stellt in Berlin die vier Bände umfassenden Ergebnisse ihres Forschungsprojekts vor, das Ministerium kündigt weitere Forschungen zu nachgeordneten Behörden an.

23. Dezember: Der „Spiegel“ berichtet über Planungen der Bundesbank für ein Forschungsprojekt zu ihrer Geschichte und der ihrer Vorgängereinrichtungen.

 

[1] Vgl. den Ausschreibungstext.
[2] Zwar bin und war ich an keinem Behördenforschungsprojekt beteiligt, aber in unterschiedlicher Weise in den Gegenstand involviert, so zeichne ich u. a. als Co-Autor eines am Institut für Zeitgeschichte und Zentrum für Zeithistorische Forschung erarbeiteten Forschungsüberblicks für die Kulturstaatsministerin verantwortlich, der der Ausschreibung des Forschungsprogramms voranging: Christian Mentel/Niels Weise, Die zentralen deutschen Behörden und der Nationalsozialismus. Stand und Perspektiven der Forschung. Herausgegeben von Frank Bösch, Martin Sabrow und Andreas Wirsching, München/Potsdam 2016.