von Kim Christian Priemel

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27. Juni 2022

Dieser Text ist eine Verschriftlichung des Eingangsstatement von Kim Christian Priemel bei der Diskussionsreihe "Geschichtliche Grundfragen".  Die von Rüdiger Graf (ZZF), Matthias Pohlig (HUB) und Ulrike Schaper (FU Berlin) initiierte Veranstaltung fand im Wintersemester 2021/22 im online-Format statt. Zeitgeschichte|online veröffentlicht die Eingangsstatements der Veranstaltung in einem Dossier. Die Vorträge wurden bis auf wenige Ausnahmen von der Audioaufnahme transkribiert und überarbeitet, dabei wurde Wert darauf gelegt, die rein sprachliche Form der Statements beizubehalten.


 

Geschichtliche Grundfragen
Teil II

Was ist eigentlich die historische Methode? Was bedeutet Vetorecht der Quellen?
Diskussion am 21. Januar 2022 (online)

Eingangsstatement von Kim Christian Priemel (Universität Oslo)

 

Ich werde versuchen zwei Aspekte innerhalb eines kleinen Zeitfensters zu behandeln. Zum einen werde ich auf die Metapher vom Vetorecht noch einmal zurückkommen, die Stafette von Herrn Kocka und Frau Arni aufnehmend, und zum anderen die Frage danach stellen, woher eigentlich das Bedürfnis nach der methodischen Selbstvergewisserung in der Geschichtswissenschaft rührt.

 

Ich habe die Einladung sehr dankend angenommen, weil es eine schöne Gelegenheit ist, endlich einmal einen der Texte, in dem das Vetorecht der Quellen vorkommt, zu lesen. Denn es ist eine jener Formulierungen, die beständig zitiert werden, ohne dass der Text, aus dem sie stammt, oder die Texte, in Kosellecks Fall, aus denen sie stammen, wirklich gelesen worden wären. Das hat vielleicht damit zu tun, dass die Formulierung verführerisch in ihrer Einfachheit ist und eine Kombination aus Autorität und Demut bietet: sie stellt den Historiker/die Historikerin zurück hinter die Quellen.

Kosellecks Aussage ist bestimmt oft missverstanden worden als Legitimation fröhlichen Positivismus’, was mit seiner [Kosellecks] eigenen Arbeit vermutlich nicht sonderlich gut einhergehen würde. Im Grunde ist sie auch nicht so wahnsinnig neu. Wir kennen andere Formulierungen ganz ähnlichen Inhalts. Bekannt ist etwa der Satz von Tony Judt, „When the facts change I change my mind“, und dieser wiederum geht auf eine Aussage von Keynes zurück, die, was vielleicht für ein methodisches Panel wie dieses ironisch ist, durch und durch apokryph ist.

 

Im Grunde geht es um den trivialen Umstand, dass die historische Forschung quantitativ und qualitativ an Grenzen stößt, die durch das Quellenangebot bestimmt werden. Insofern ist das „Vetorecht“ eine Chiffre für wissenschaftliche Standards, die in der Geschichtswissenschaft strenger ausfallen als in anderen Zusammenhängen, sei es die journalistische Publizistik, die politische Debatte oder Ähnliches. Wir müssen uns an Nachweispflicht, an Zitationskriterien, an Quellenkritik halten. Ein wenig allgemeiner formuliert ist es aber so, und ich glaube, dass Koselleck das meint, und der Text von Stefan Jordan ist schon zitiert worden: Alle wertenden und damit normativen Aussagen sind letztlich auf prozedurale Legitimation angewiesen. Ich glaube, deswegen hat Koselleck eine verfassungsrechtliche Metapher verwendet, denn eben daher stammt nun mal das Vetorecht. Die Metapher beschreibt ein wichtiges Verhältnis, nämlich das der verschiedenen Gewalten und ihr Mit- und auch Gegeneinander. Ins Historiographische gewendet ist deswegen das Vetorecht der Quellen so etwas wie das Spannungsverhältnis zwischen dem grundsätzlich methodischen Anspruch auf der einen Seite und der gestaltenden Deutung des Quellenmaterials auf der anderen.

Koselleck hat, meines Wissens, diese Metapher mehrfach verwendet, aber nie weiter ausbuchstabiert und sah dazu offensichtlich auch keine Notwendigkeit,  weil sie ihm klar genug erschien.
Wenn ich das jetzt im Folgenden skizzenhaft und sehr unvollkommen andeute, dann nicht, um den Verfassungshistoriker Koselleck empirisch zu korrigieren oder dem Begriffshistoriker konzeptionelle Unschärfe nachzuweisen, sondern eher aus Neugier, um zu sehen, was passiert.

 

Ich habe dazu sechs Gedanken formuliert, die relativ unsystematisch folgen:

Der erste Gedanke ist der, den ich gerade aufgenommen habe. Wir haben es mit einer Figur des Verfassungsrechts zu tun, genauer, mit der Figur des Staatsorganisationsrechts: es geht um Gewaltenteilung. Und wenn man sich die juristische Literatur anschaut, dann wird man unzählige Publikationen dazu finden, wie groß die Diskrepanz zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit ausfällt. Mein Verdacht ist, dass wir dasselbe für die historische Arbeit und das Vetorecht der Quellen machen sollten, wenn wir das Verhältnis systematisch erfassen wollen.

Zweitens: Das Vetorecht kommt in Form von zwei Typen daher. Der erste Typ ist aufschiebend, der Zweite ist absolut. In der Geschichtswissenschaft kann es nach meinem Eindruck nur ein aufschiebendes Vetorechts geben, wenn jede Quelle im Lichte anderer Quellen zu interpretieren ist, und wenn sowohl Quellenkorpus als auch Interpretationsrahmen fortwährend im Wandel begriffen sind. Ein absolutes Veto macht dann schlicht keinen Sinn.
Anm. d. Verf.: In der Diskussion wurde berechtigterweise eingewandt, dass Verifikation und Falsifikation von Irrtümern (etwa Fehldatierungen einzelner Dokumente in der Holocaustforschung) bis hin zu Fälschungen – man denke an die Konstantinische Schenkung oder Kujaus Hitler-Tagebücher – Kernbestandteil der historiographischen Arbeit sind. Gleichwohl scheint mir, dass sich wenigstens in der wissenschaftlichen Zeitgeschichte große Debatten nicht entlang der Linie wahr/falsch bewegen, sondern Deutungskonflikte austragen.

Drittens: Wenn wir die Versuche, Recht und Politik säuberlich auseinanderzuhalten, was Jurist*innen gerne tun, für lebensfern und daher auch heuristisch nicht für sinnvoll halten, dann stellt das Veto immer eine in Verfahrensrecht gegossene Form von Machtpolitik dar. Das gilt für den polnischen Sejm im 17. Jahrhundert, ebenso wie für den UN-Sicherheitsrat heute. Das Vetorecht ist häufig undemokratisch. Nicht alle haben ein Vetorecht und nicht alle haben die Ressourcen, eines einzufordern oder wenn sie theoretisch darüber verfügen, es auch praktisch geltend zu machen. Das bedeutet wiederum für historische Quellen, dass der ungleiche Zugang zu Quellen bei ihrer Beschaffung beginnt, die Überlieferung einschließt und dann bis zur Analyse und zur Erzählung reicht. Dazu fallen einem (nur stichwortartig): koloniale Herrschaftsräume ein, Minderheitengeschichte oder die grundsätzliche Privilegierung der Schriftlichkeit.

Viertens: Das Veto genießt verfassungsrechtlich einen durchaus umstrittenen Ruf, nicht nur wegen seiner hierarchischen Dimension, sondern auch als ganz praktisches Hindernis. Denken Sie an das Verhältnis zwischen amerikanischen Präsidenten und Kongress. Denken Sie noch einmal an den UN-Sicherheitsrat oder an den polnischen Sejm im 17. Jahrhundert, aus dem die Idee des Vetorechts kommt. Dort genoss jeder Abgeordnete ein Vetorecht, was dazu führte, dass es praktisch nie zu einer Einigung kam. Wenn wir das für die Geschichtswissenschaft umsetzten, würde das letztlich die wissenschaftliche Dialektik außer Kraft setzen und uns weitgehend kommunikationsunfähig machen.

Fünftens stellt sich die Frage, welche der Gewalten eigentlich ein Veto haben und wie explizit es formuliert sein muss. In der juristischen Debatte sind Exekutive und Legislative traditionell die Akteure, um die es dabei geht. In der Praxis ist es aber so, dass eine verfassungsrechtliche Letztentscheidung vom höchsten Gericht ganz ähnlich wirken kann, auch wenn dies gar nicht die Absicht des Verfassungsgebers war.

Ich versuche das wieder ins Historische zu übertragen: Es stellt sich somit die Frage, welche Quellen was für eine Art Veto eigentlich haben. Nun würden die meisten Historiker*innen abstrakt und generell keine normative Ordnung von Quellengattungen haben wollen, ob schriftlich oder mündliche, publizierte oder archivarische Quellen. Aber schon das Wort vom Quellenwert deutet an, dass vor dem strengen Auge der Historiker*innen nun doch nicht alle Quellen gleich sind. Ein Kollege aus der Zeitgeschichte warf einmal in eine Diskussion ein, dass ein gut informierter Spiegel-Artikel jede Kanzleramtsakte ersetze. Ich habe Zweifel daran, dass die durchschnittlichen Dissertationsgutachter*innen das ähnlich sehen. In der Forschungspraxis und auch in der universitären Lehre haben nicht alle Quellen ein Vetorecht und schon gar nicht das gleiche Vetorecht. Die Verfahrensregeln dafür sind ungeschrieben, aber darum nicht weniger wirksam. Und damit bin ich beim letzten Punkt, nämlich der Frage, ob es einen Kodifizierungsbedarf für eben diese Regeln geben könnte.

 

Das bringt mich direkt zu dem zweiten Teil der kurzen Präsentation, nämlich der Frage nach der methodischen Selbstvergewisserung, die etwas mit dieser Kodifizierung zu tun haben könnte. Und ich will, wenn die Zeit das zulässt, mit einem ganz kurzen Exkurs beginnen, der den in der vergangenen Sitzung von Barbara Stollberg-Rillinger eingeforderten Verfremdungseffekt liefert. Allerdings nicht zeitlich, sondern räumlich, indem ich Sie nach Norwegen führe.

In den letzten zwei Jahren wurde das Buch der Journalistin Marte Michelet Hva visste hjemmefronten turbulent diskutiert. Dabei ging es um die Frage danach, was genau die Heimatfront, also die zentrale Widerstandsorganisation im Zweiten Weltkrieg, über die Mordpläne der Deutschen wusste. Die Autorin erklärt in ihrem Buch, dass der norwegische Widerstand sehr früh von den Vernichtungsabsichten der deutschen Besatzer wusste und wenig tat, um die norwegischen Juden davor zu beschützen. Dass das kontrovers ist, leuchtet wahrscheinlich allen ein, und ich will gar nicht auf die Einzelheiten der Debatte eingehen, die an die deutsche Rezeption von Götz Alys Volkstaat vor einigen Jahren erinnert. Das Eigentümliche daran ist, dass es nicht nur Unmengen Rezensionen und, Artikel gab, sondern das insgesamt vier Monographien in kurzer Zeit erschienen. Darunter mindestens zwei, die Kapitel für Kapitel, Zeile für Zeile, das sämtliche Quellenmaterial der Verfasserin Marte Michelet durchgehen und die versuchen zu zeigen, wo Kontexte falsch verstanden, wo Quellen zu sehr beschnitten wurden, wo nicht richtig eingeordnet wurde und so weiter.

Im Grunde geht es also darum der Verfasserin handwerkliche Fehler nachzuweisen, wozu das ganze methodisches Arsenal der Geschichtswissenschaft aufgefahren wird. Die Kritiker*innen der Kritiker*innen hingegen haben diesen einen naiven Quellenpositivismus vorgeworfen, der den eigentlichen Erkenntnisgewinn der Michelet-Studie nicht sehe. Ich glaube, genau darin können wir den Kern der Debatte erkennen. Wir sehen auf der einen Seite eine Journalistin, die am Ende argumentiert, dass auch eine fehlerhafte Recherche historische Wahrheit produzieren kann. Und auf der anderen Seite die Kritiker*innen, oder zumindest einen Teil der Kritiker*innen aus der Geschichtswissenschaften, die glauben, dass die Wahrheit nur aus einem möglichst kompletten Ensemble historischer verfügbarer Quellen entsteht – und aus diesem tatsächlich auch entstehen kann.

Die Debatte hat aber, das ist sozusagen die dritte Dimension, die unterreflektiert geblieben ist, noch eine andere Seite, die etwas mit der geschichtswissenschaftlichen Ausbildung zu tun hat. Und darin besteht der Verfremdungseffekt, für einen deutschen Historiker in Oslo. Wenn man sich Einführungsveranstaltungen und das Material des hiesigen Bachelorprogramms anschaut, dann sieht man, dass die Studierenden sehr frühzeitig mit einem ganzen Lexikon an fachhistorischer Terminologie konfrontiert und darin instruiert werden. Es gibt ein großes Reservoir an Begriffen, die ich jetzt nicht alle vorstellen werde; Teile davon sind identisch mit „Tradition und Überrest“, hinzu kommen die verschiedenen Modelle wissenschaftlicher Erklärungen und natürlich Primär- und Sekundärquellen. Dann gibt es darunter noch sehr viele feine Nuancierungen und vieles mehr.

Man mag solche Taxonomien als systematisch schätzen, man kann sie als pedantisch ablehnen oder als in der Praxis wenig relevant einfach ignorieren. Das geht allerdings nicht so gut, wenn man hier arbeitet und Seminararbeiten lesen muss, in denen diese Begriffe tatsächlich benutzt werden. Oder fachhistorische Artikel liest, die das mit ebenso großer Freude tun. Für mich stellt sich hier die Frage: Woher rührt das Bedürfnis nach begrifflicher Exaktheit und nach permanent wiederholter methodischer Vergewisserung und Eindeutigkeit? Ich glaube, das hat ein paar spezifisch norwegische Gründe, die etwas mit den langlebigen Traditionen von Droysen, Bernheim, Weber, aber auch Carl Hempel und Peter Railton zu tun haben. Die Bindestrichgeschichten werden in Norwegen schärfer unterschieden und mit einem hohen Grad an Kanonisierung, der es Lehrbüchern erlaubt, größere Wirkung zu entfalten als vielleicht in den deutschen Geschichtswissenschaften, die etwas pluraler aufgestellt sind.

 

Man ist leicht geneigt, darin eine lange Geschichte eingeübter methodischer Erziehung zu erkennen. Wenn ich jedoch in der norwegischen Nationalbibliothek, die eine sehr fortgeschrittene Digitalisierung des kompletten hier publizierten Literaturbestandes bietet, eben diese Termini suche, dann ergibt sich ein anderes Bild. Dann sehe ich Ende des 19. Jahrhunderts und, dann wieder in den 1970er-Jahren Spikes in der Kurve, weil in diesen Phasen die Methodendebatte jeweils an Fahrt gewann. Die quantitative Explosion findet aber überraschenderweise erst in den 1990er Jahren statt. Seitdem steigt die Kurve permanent nach oben und die Zahl der Artikel und Bücher, die sich mit dieser Thematik auseinandersetzen nimmt zu. Das erscheint mir erklärungsbedürftig. Warum gerade zu diesem Zeitpunkt?

 

Ich habe dazu abschließend vier knappe Hypothesen zu bieten:

Die erste ist letztlich eine Paraphrase von dem, was Jürgen Kocka bereits dargestellt hat, nämlich die langfristigen Auswirkungen zunächst des sozialhistorischen Siegeszuges mit der ihr eigenen Systematik und Strenge, und dann der Kulturgeschichte, mit ihrer größeren Offenheit, Theorie- und Methodenvielfalt.

Zweitens: die wachsende Konkurrenz mit den geisteswissenschaftlichen Nachbardisziplinen und mit deren permanent geäußerter Kritik an der vermeintlich theorieschwachen und methodisch unterreflektierten historischen Arbeit. Koselleck selbst hat schon 1971 in einem Artikel in der Historischen Zeitung „Wozu noch Historie?“[1] darauf hinwies, dass die Geschichtswissenschaft ihre Stellung als zentrale Deutungs- und Beratungsinstanz an die Sozialwissenschaften, insbesondere an die Soziologie, abgegeben hatte. Vielleicht mag man damals als Historiker in seiner Eitelkeit gekränkt gewesen sein, aber härter wurde es, als es um die Verteilung von Drittmitteln ging. Und diese Konkurrenz um knappe Ressourcen ist, damit nähern wir uns der oben skizzierten zeitlichen Dynamik an, etwas, was offenkundig seit den 1990er-Jahren in verschiedenen Ländern Europas massiv an Bedeutung gewonnen hat.

Mein Verdacht ist, dass der Mitte der 2000er Jahre gegründete European Research Council quasi die nächste Stufe gezündet hat: ausführliche Reflektionen zur Methodik sind hier ein ganz zentraler Teil jedes Antrags, ohne den man keine Bewilligung von Geldern erhoffen kann. Der NFR, das norwegische Äquivalent zur DFG kopierte ERC, kopiert diese Vorgaben übrigens exakt in seinen Richtlinien.

Drittens: wenn der externe Druck auf die historische Forschung, tatsächlich mehr über Methodik zu reflektieren, gewachsen ist, ist dies nicht durchaus positiv und produktiv? Mir scheint hier problematisch, dass hinter dieser Annahme ein Syllogismus steht, der Wissenschaft letztlich mit Naturwissenschaft identifiziert und deren Modelle auf andere Fächer überträgt. Das konnten wir im Bologna-Prozess beobachten, das sehen wir im Antragswesen und anderem mehr. Dadurch werden epistemologische Unterschiede eingeebnet, indem die Formen wie Naturwissenschaft organisiert und gedacht wird, schlicht auf die anderen Disziplinen übertragen werden. Zuerst war dies bei den Wirtschaftswissenschaftler*innen der Fall, dann im breiteren Sinne bei den Gesellschaftswissenschaften und schließlich folgten auch die Geistes- und Kulturwissenschaften.

Insofern ist also die Häufung methodischer Debatten eine Mischung aus grummelnden Lerneffekt, externen Zwängen und disziplinären Minderwertigkeitskomplexen. So gelesen, wäre also die oben angedeutete taxonomische Begeisterung für Kategorien und Hierarchien vor allem Ausdruck des Wunsches, systematische und damit vermeintlich echte Wissenschaft zu betreiben und den Nachweis über scharfe, idealtypische Definitionen – oder wenigstens über Fachjargon – zu erbringen. Wissenschaftstheoretisch ließe sich dem entgegenhalten, dass der Gegensatz zu den systematischen Wissenschaften, ja nicht die unsystematischen sind, sondern die historischen. Allerdings hilft uns das nicht weiter, wenn das niemand weiß.

Viertens, und das ist der Zirkelschluss zur norwegischen Debatte, mit der ich Sie gerade behelligt habe: Es gibt einen Bonuseffekt der theoretischen und methodischen Auseinandersetzungen, weil damit den Fachhistoriker*innen ein Mittel in die Hand gegeben wird, die In- und Exklusion von Forschung und Forschungsergebnissen zu steuern. Es geht also um Autorität und Zugehörigkeit, die über die Beherrschung von Standards und Gepflogenheiten der Fachsprache ausgedrückt werden.

 


 

[1] Reinhart Koselleck, Wozu noch Historie, in: Historische Zeitschrift, 212, 1971, Heft 1.